Patientenrechte: Der CDU-Gesundheitsexperte Erwin Rüddel
MdB plädiert für einen Entschädigungsfonds beim Patientenrechtegesetz
Wesentliche Grundzüge des Patientenrechtegesetzes sowie eine politische Einordnung hat der Berichterstatter für den Bereich Patientenrechte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel MdB, auf einer Konferenz zum Thema Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erörtert.
Einen Entschädigungsfonds für Leidtragende, der ohne Klärung der Schuldfrage im Bedarfsfall schnelle Hilfe leistet, hält Rüddel in Anbetracht manchmal jahrelang währender Klärungsprozesse für notwendig.
Rüddel referierte dieses derzeit sehr kontrovers diskutierte Thema – die Gegner befürchten haftungsrechtliche Probleme wegen eines vermeintlichen Schuldeingeständnisses bei Zahlung – sehr eindringlich: „Wir diskutieren über einen möglichen Entschädigungsfonds. In anderen Ländern wird dies schon erfolgreich praktiziert. Es geht dabei um schnelle unbürokratische Hilfe für Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben – ohne die Schuldfrage in den Vordergrund zu stellen. Uns ist dabei wichtig, dass eine vom Verschulden unabhängige Entschädigungslösung gefunden wird. Die Verfahren zur Schuldfeststellung ziehen sich teils über Jahre hin, in diesen Fällen sollen die Betroffenen bereits eine Unterstützung erfahren.“
Rüddel trat der Kritik entgegen, dass das geplante Patientenrechtegesetz keine Vorteile bringe, da es keine Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtsprechung enthalte. Als Argument diente ihm nicht nur der Inhalt – die Patientinnen und Patienten erhielten Rechtssicherheit – sondern begründete die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes auch sehr praxisbezogen: Betroffene wären dann zukünftig nicht mehr davon abhängig, ob der entscheidende Richter in ihrem möglichen Prozess die gesamte Rechtsprechung in und auswendig kenne. Außerdem biete der, künftig rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normierte, Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient einen geregelten Umgang bei Missachtung oder gar Verstößen. Zusätzlich würden die Informations- und Aufklärungspflichten für Ärzte ausgeweitet. Das bringe mehr Sicherheit für die Patienten und stärke das Vertrauen. Damit verbunden würden die Dokumentationspflichten für Ärzte ausgeweitet, die im Falle eines Behandlungsfehlers das Verfahren und die Schuldfeststellung erheblich erleichterten.
Der generellen Beweislastumkehr – wie die Opposition sie fordert – erteilte Rüddel eine entschiedene Absage. Eine möglichst lückenlose Patientenakte ermögliche es bei Streitfällen um Behandlungsfehler beiden Seiten zu belegen, ob Fehler gemacht wurden. Das über viele Jahre von der Rechtsprechung entwickelte Verfahren zur Beweisführung
sei ausgewogen und solle erhalten bleiben. Die Fehlerberichtskultur, welche bereits an vielen Krankenhäusern erfolgreich praktiziert werde, solle ausgebaut und gefördert werden. Das Stichwort müsse hier heißen „zielführendes Fehlermanagement ohne gleichzeitiges Schuldeingeständnis“. Wer einen Fehler melde, dürfe dadurch keine Konsequenzen fürchten müssen. Das werde im Patientenrechtegesetz
eindeutig geregelt.
Das in der Diskussion immer wieder thematisierte Problem einer eventuell nicht vorhandenen Berufshaftpflicht von Ärzten will die Union offensichtlich angehen, denn bislang muss eine bestehende Arzt-Haftpflichtversicherung nur zu Beginn der ärztlichen
Berufsausübung nachgewiesen werden. Das sei ein weiterer wichtiger Punkt für die Union, so Rüddel. Dem Geschädigten solle die Möglichkeit auf Geltendmachung seiner Ansprüche erleichtert werden. In diesem Zusammenhang sei eine regelmäßige Überprüfung der Haftpflicht sinnvoll. Sollte keine ausreichende Risikoabsicherung bestehen, sollten die ärztlichen Zulassungsbehörden mit den nötigen Sanktionsmöglichkeiten
ausgestattet werden. Hier müssten allerdings die Länder mitziehen.
Krankenkassen sollten ihre Versicherten zukünftig bei der Geltendmachung ihrer Rechte unterstützen. Dies gelte auch für das Gutachterwesen, da es gerade an dieser Stelle häufig zu unbefriedigenden Verzögerungen komme. Auch für die privat vom Patienten zu tragenden Leistungen, die so genannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), möchte die Union die Vorschriften verstärken. Der Gesetzentwurf sehe laut Rüddel vor, dass Ärzte ihre Patienten zukünftig umfassend und dokumentiert über die geplante Behandlung informieren müssten. Dazu zähle auch die Information über die Notwendigkeit einer Behandlung, was speziell
auf IGeL-Leistungen ziele. Der Arzt werde weiter dazu verpflichtet, den Patienten vor Behandlungseintritt über die möglichen Kosten der Behandlung zu informieren und ihm mitzuteilen, ob die Krankenversicherung die Kosten übernehme oder er selbst diese Kosten tragen müsse.
Rüddel deutete an, dass nach wie vor über eine Erweiterung der Beteiligungsrechte der Patientenvertreter des G-BA nachgedacht werde. Konkret nannte Rüddel hier „Verfahrensfragen“. Bei der Bedarfsplanung sehe er die Mitbestimmung auf dem „richtigen Weg“.