Erwin Rüddel MdB

Härtere Strafen für Straßenblockierer

Erwin Rüddel: „Der Rechtsstaat muss jetzt entschlossen reagieren!“

Berlin / Region. - „Wer Leib und Leben gefährdet sowie mutwillig Kulturgut angreift, beschädigt das Anliegen des Klimaschutzes. Unser Rechtsstaat muss zu Straßenblockierern und Museumsrandalierern jetzt eine konsequente Antwort geben“, erklärt zu jüngsten sich wiederholenden Vorfällen der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

„Es ist richtig und wichtig, dem Klimaschutz eine breite Öffentlichkeit zu verschaffen. Wer aber Menschen durch Straßenblockaden gefährdet und historische Kunstwerke beschädigt, überschreitet eine rote Linie“, ergänzt der Parlamentarier mit dem Hinweis, dass die Straßenblockaden der „Letzten Generation“ Menschen gefährden und Rettungskräfte bei der Ausübung ihrer für die Gemeinschaft unersetzlichen Arbeit behindern. Auch die Beschädigung historischer Kunstwerke sei völlig unakzeptabel. „Straftaten sind keine Form demokratischer Meinungsäußerung“, so Rüddel.

Darauf müsse der Rechtsstaat hart und entschlossen reagieren: „Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, aber auch unserer Kulturgüter, brauchen wir schärfere Strafen für Straßenblockierer und Museumsrandalierer. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag fordert in diesem Zusammenhang, dass die Behinderung von Rettungskräften durch Straßenblockaden künftig mit mindestens drei Monaten Freiheitsentzug bestraft wird.“

Auch die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen mit besonderem kunsthistorischem Wert müsse mit diesem Strafmaß geahndet werden. Bei schweren Nötigungen wie der Straßenblockade oder bei Angriffen gegen Kulturgüter müssten künftig ebenso Haftbefehle wegen Wiederholungsgefahr möglich sein.

„Bei diesen Protesten handelt es sich nicht um politischen Aktivismus, sondern um Straftaten. Dieser Radikalisierung müssen wir entschieden Einhalt gebieten. Dazu bedarf es einer klaren Antwort des Rechtsstaats. Dies betrifft insbesondere die Delikte der Nötigung, des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des Behinderns von Rettungskräften und der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung. Denn von bloßen Appellen lassen sich die Straßenblockierer und Museumsrandalierer nicht abhalten, weitere Straftaten zu begehen. Die Strafverschärfungen müssen demzufolge schnell beschlossen werden, um eine weitere Radikalisierung zu stoppen und Nachahmer abzuschrecken“, bekräftigt Erwin Rüddel.