Erwin Rüddel MdB

Die interfraktionelle Parlamentsgruppe „Bahnlärm“ hat sich in der 19. Legislaturperiode neu konstituiert

Dazu erklären die Initiatoren Detlev Pilger, MdB (SPD), Tabea Rößner, MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Erwin Rüddel, MdB (CDU/CSU):

Berlin. - In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich die Parlamentsgruppe „Bahnlärm“ erstmals gegründet, um das Anliegen der vom Bahnlärm Betroffenen mit Nachdruck ins Parlament zu tragen und gesetzliche Regelungen voranzubringen. Diese erfolgreiche Arbeit wollen wir auch in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags fortsetzen.
Unsere Kernforderung bleibt die deutliche Reduzierung des Bahnlärms. Nachdem die gesetzlichen Weichen gestellt wurden, um der Halbierung des Bahnlärms bis 2020 Nachdruck zu verleihen, müssen auch über das Jahr 2020 Perspektiven entwickelt werden. Wenn die Bahn bei der Mobilität der Zukunft eine größere Rolle spielen soll, bleibt der Lärmschutz eine Daueraufgabe.
 
Am Donnerstagabend, den 19. April 2018 hat sich die Parlamentsgruppe erneut konstituiert. Schon jetzt haben sich fast 100 Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen in unserer Parlamentsgruppe zusammengefunden.
 
Wir sind nicht gegen die Bahn! Im Gegenteil: Sie ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Aber wir fordern, dass die Bahn schneller leiser wird, insbesondere im Schienengüterverkehr. Nur eine leisere Bahn wird von den Menschen akzeptiert.
 
Denn Bahnlärm macht krank und beeinträchtigt in hohem Maße die Lebensqualität: die Folgen für Gesundheit, Immobilienwerte, Tourismus und andere Wirtschaftszweige sind zum Teil dramatisch.
 
Wir wollen deshalb im Dialog mit der Bundesregierung, der Deutschen Bahn AG, den privaten Waggonbesitzern, den Bürgerinitiativen und der Wissenschaft weiterhin alle Hebel in Bewegung setzen, um signifikante Fortschritte beim Lärmschutz zu erreichen.
 
Ab 2020 müssen alle nicht umgerüsteten ausländischen und in Deutschland verkehrenden Güterwagen Geschwindigkeitsbeschränkungen – und notfalls Nachtfahrverbote – einhalten. Laut Gesetz dürfen deutsche Wagenhalter mit nicht umgerüsteten Waggons ab 2020 nicht mehr verkehren. Wir setzen uns für das Verbot lauter Güterwagen auch auf EU-Ebene ein.
 
Bei Bahnlärm muss – wie bei allen Umweltbelastungen – das Verursacherprinzip greifen. Für Schallschutzmaßnehmen müssen aktuelle Maximalpegel – und nicht Durchschnittspegel – maßgebend sein. Erforderlich ist ferner eine Gesamtlärmbetrachtung.
 
Der Güterverkehr soll zukünftig durch neue Trassen, Zugverdichtungen, Zugverlängerungen und die Digitalisierung deutliche Zuwachsraten erfahren und damit andere Verkehrsträger entlasten. Diese Entwicklung ist im Grundsatz zu begrüßen; sie darf jedoch nicht dazu führen, dass dies mit mehr Lärm für die Betroffenen einhergeht.

Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz und die Einhaltung der WHO-Grenzwerte zum Gesundheitsschutz von 40 dB(A) nachts, übergangsweise 55 dB(A). Bei der Bewertung von Kosten-/Nutzen-Analysen müssen zukünftig Folgekosten (auch Gesundheitskosten) eingepreist werden. Zudem muss die Umrüstung der Güterwagen auf lärmarme Verbundstoffbremssohlen beschleunigt werden. Alle verfügbaren Technologien zur Lärmminderung am rollenden Material und am Gleis sind zügig zu implementieren. Das beinhaltet auch die Erweiterung des passiven Lärmschutzes entlang der Bahnstrecken.

An stark frequentierten Gleisanlagen sind vollautomatische Überwachungsmechanismen zur Kontrolle des Rad-Schiene-Kontaktes/Zugmonitoring zu installieren. Eine preisliche Lenkungsfunktion nach dem Modell der Schweiz soll zukünftig eine stärkere Spreizung der lärmabhängigen Trassenpreise ermöglichen. Nicht zuletzt ist die Waren- und Instandhaltungslogistik so zu optimieren, dass eine bessere Auslastung des Waggonbestandes erreicht und veraltete Güterwaggons schneller ersetzt werden können.

Schließlich bekräftigen wir, dass Deutschland mehr tunnelgeführte Neubaustrecken benötigt. In diesem Zusammenhang drängen wir darauf, die Kosten-Nutzen-Analyse für die tunnelgeführte Neubaustrecke „Troisdorf/Mainz-Bischofsheim“ möglichst rasch abzuschließen, damit diese vom potentiellen Bedarf in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans höhergestuft werden kann.

Die Forderungen der Parlamentsgruppe Bahnlärm befinden sich derzeit in Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren und werden bis zum 30. April 2018 konsolidiert und anschließend in einem Positionspapier zur Veröffentlichung freigegeben.


Im Bild: Die Initiatoren Erwin Rüddel, Tabea Rößner und Detlev Pilger mit Mitgliedern der Parlamentsgruppe Bahnlärm